DIE VERTRÄGE BEI EINEM UNTERNEHMENSVERKAUF
Jeder Geschäftsverkauf ist ein wenig anders und jede Organisation hat Besonderheiten, die auch bei Verträgen berücksichtigt werden. Die grundlegende Struktur ist jedoch häufig vergleichbar, welche wir hier erläutern wollen.
INHALT
- Die Verträge
- Kaufvertrag, Signing und Closing
- Garantiekatalog
- Geschäftsführerverträge
- Beraterverträge
- Mietverträge
- Earn Out Verträge
- Gesellschafterbeschlüsse
Die Verträge
Der Kaufpreis und die grundlegenden Konditionen müssen in einem Vertrag festgelegt werden, sobald Sie sich mit einem potenziellen Käufer darüber geeinigt haben. Wir raten dringend zur Beauftragung eines eigenen Rechtsanwalts, der auf Transaktionsrecht und ggf. Gesellschaftsrecht spezialisiert ist. Wenn Sie jeder Empfehlung der Anwälte des Käufers folgen, ohne sich anwaltlich beraten zu lassen, können Sie sich in einer schlechteren Situation befinden. Bei einem Unternehmensverkauf ist auf die Auftragserfüllung zu achten, die wiederum je nach Rechtsform unterschiedlich ist und hier nicht dargestellt werden kann.
Die Verträge, die typischerweise während eines Transaktionsverfahrens geändert werden, sind unten aufgeführt. Je nach Größe des Unternehmens und der Beziehung zwischen dem derzeitigen Eigentümer und dem Unternehmen kommen weitere hinzu.
Zusammenfassung
- Bei fast allen Transaktionen müssen neben dem Kaufvertrag weitere Verträge verhandelt, entworfen und unterschrieben werden.
- Sie brauchen als Unternehmer einen professionellen Anwalt, um sich nicht in eine schlechtere Situation zu bringen.
- Zu den typischsten Verträgen gehören Geschäftsführer-, Berater-, Miet-, Gesellschafterverträge und Earn-out-Klauseln.
Kaufvertrag, Signing und Closing
Das Hauptdokument in der Transaktion ist der Kaufvertrag. Es kontrolliert den Kaufpreis, die Eigentumsübertragung, die Vorbedingungen und alle anderen wesentlichen Bedingungen der Transaktion. In zahlreichen Schritten gestalten die Anwälte beider Seiten den 20–70 Seiten starken Kaufvertrag.
Bei den meisten Geschäftsarten wird die Kaufvertragsunterzeichnung notariell beglaubigt. Das „Unterzeichnungsdatum“ bezieht sich auf den Tag, an dem der Kaufvertrag vor einem Notar unterzeichnet wurde. Üblicherweise trägt der Käufer die Beglaubigungsgebühren des Notars.
„Closing“ bezieht sich auf den Austausch von Geld gegen Anteile. Das Closing erfolgt schrittweise: Sobald der Verkäufer den Eingang des Kaufpreises schriftlich nachgewiesen hat, wird der Notar beauftragt, die neue Gesellschafterliste in das Handelsregister einzutragen. In der Regel erfolgen Signing und Closing nicht am selben Tag. Bei größeren Deals muss zunächst das Kartellamt seine Zustimmung erteilen; Bei kleineren Deals benötigt die Bank des Käufers gelegentlich den unterschriebenen Kaufvertrag, bevor das Kapital freigegeben werden kann.
Garantiekatalog
Der Käufer verlangt häufig Garantien vom Verkäufer. Eine Übersicht darüber enthält ein separater Garantiekatalog. Beispiele für solche Garantien umfassen Ansprüche auf das Eigentum an Unternehmen und Websites, die Gewissenhaftigkeit, mit der die Jahresabschlüsse erstellt wurden, und das Fehlen aktiver Rechtsstreitigkeiten. Bei einem Beteiligungsvertrag erwirbt der Käufer eines Unternehmens auch die damit verbundenen Risiken, er bemüht sich also, einen Teil dieser Risiken durch den Einsatz von Garantien zu begrenzen. Dabei können auch die Ergebnisse der Fundings (Betriebsprüfung) einfließen.
Geschäftsführerverträge
Bei zahlreichen Transaktionen kommt es zu einem Führungswechsel oder der Bestellung zusätzlicher Geschäftsführer. Häufig benötigt der Käufer einen neuen Geschäftsführervertrag, auch wenn der bisherige Geschäftsführer das Geschäft vorübergehend oder dauerhaft fortführt. Der Übernahmevertrag wird in der Regel vor Abschluss der neuen Geschäftsführerverträge abgeschlossen.
Beraterverträge
Eine weitere gängige Ausgestaltung ist der Beratervertrag. In diesem Fall sind die ehemaligen Inhaber oder Geschäftsführer vertraglich verpflichtet, während einer Umstellungsphase als Berater mit dem Unternehmen zusammenzuarbeiten. Umfang und Vergütung der Beratung sind sehr unterschiedlich. Gelegentlich kann auch ein Beratervertrag genutzt werden, um einige der Zahlungen des Verkäufers über mehrere Jahre zu verschieben. Denn der Kunde ist nicht zur Zahlung verpflichtet, wenn das Unternehmen während der Laufzeit des Beratungsvertrages Konkurs anmeldet. So ist es bei der Nutzung von Beratungsverträgen möglich, sogenannte „Earn-Out“-Modelle in einen Deal einfließen zu lassen. Die Höhe der Boni kann auch mit der Erreichung bestimmter Unternehmensziele korrelieren.
Mietverträge
Besitzt das Unternehmen Immobilien, muss vor der Transaktion entschieden werden, ob diese verkauft oder aus dem Unternehmen entfernt werden soll. Mögliche wäre, dass der Verkäufer das Eigentum behält oder ein neues Unternehmen gründet, um es zu erwerben. Die Immobilie wird entweder an einen unparteiischen Dritten verkauft oder vom Käufer ebenfalls gekauft, allerdings von einem separaten Unternehmen. In jedem Fall muss vorab geklärt werden, ob neue Mietverträge erforderlich sind und zu welchen Konditionen diese hinsichtlich Miete, Laufzeit, Kündigungsfrist etc. abgeschlossen werden.
Earn Out Verträge
Ein „Earn-Out“ ist ein Modell, bei dem einige der Zahlungen für den Kaufpreis vom Ausgang zukünftiger Ereignisse abhängig sind. Zu solchen Modellen gehören solche, die eine Kaufpreiszahlung an das Erreichen von Umsatz- oder Ertragszielen binden. Eine solche Vereinbarung soll den Verkäufer dazu anhalten, auch in der Übergangszeit nach dem Verkauf im Unternehmensinteresse zu handeln und einen Risikotransfer zu akzeptieren. Nehmen wir zum Beispiel an, dass die Ertragslage später weniger stabil wird. „Earn-out“-Regelungen sind häufig mit der aktuellen Unternehmensstrategie verbunden.
Gesellschafterbeschlüsse
Bevor sich nach dem Closing die Eigentumsverhältnisse ändern, sind häufig Gesellschafterbeschlüsse erforderlich. Das können zum Beispiel Dividenden oder Vorstandsvergütungen sein. Vor der Eigentumsübertragung müssen sich die Anwälte mit dem Käufer einigen und diese Entscheidungen treffen.
UNSER TIPP
- Finden Sie einen Spezialisten. Sie benötigen die Dienste eines Experten für Transaktions- und Gesellschaftsrecht. Sie können immer noch mit Ihrem Hausanwalt sprechen, um eine zuverlässige Zweitmeinung einzuholen.
- Bereiten Sie die Vertragsdokumente vor der Transaktion vor, damit Sie sie nach Belieben lesen und verstehen können.